Die Tätigkeitsbereiche eines gemeinnützigen Vereins
Der gemeinnützige Verein ist eine Körperschaft und muss deshalb im Fall der Steuerpflicht anstatt Einkommensteuer, Körperschaftsteuer zahlen.
Zusätzlich fallen, wie bei anderen Gewerbetreibenden auch, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer an.
Im Gegensatz zur Einkommensteuer mit sieben Einkunftsarten müssen die Einnahmen und Ausgaben eines gemeinnützigen Vereins nur in vier Tätigkeitsbereiche aufgegliedert werden:
Die Körperschaft- und Gewerbesteuern sind nur auf Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäfts-betrieb zu bezahlen. Einnahmen im ideellen Bereich und im Bereich der Vermögensverwaltung unterliegen nicht der Körperschaft- bzw. Gewerbesteuer.
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