Steuern sparen
Vermietet Ihr Verein die Werbeflächen an Firmen bisher selbst?
- Steuerliche Folgen: Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb – steuerpflichtig!
- Wird in die Besteuerungsgrenzen nach § 64 Abs. 3 AO (TD€ 35.000) Körperschaftssteuer eingerechnet.
- Problem: Die Gemeinnützigkeit kann gefährdet sein, wenn der Einnahmeanteil des Vereins aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu hoch wird.
Wollen Sie künftig Steuern sparen?
Die Lösung ist ganz einfach: Verpachtung der Werberechte.
Einnahmen verlagern in die steuerfreie Vermögungsverwaltung.
Auch bei der Verlagerung der Werberechte finanzielle Vorteile für den Verein bringen.