Umsatzsteuer bei Vereinen

Für den Verein gilt auch Kleinunternehmergrenze von 17.500 € bzw. 50.000 € Umsatz. Überschreitet er diese Umsatzgrenzen (TDE 17,5 im Vorjahr / TDE 50 voraussichtlich im laufenden Jahr) unterliegen seine Umsätze, sofern keine Steuerbefreiung zum Tragen kommt, der Umsatzsteuer. In den vier Tätigkeitsbereichen bei Vereinen gelten folgende Steuersätze:

Ideeller Bereich

Steuerfrei

Vermögensverwaltung

Steuersatz 7%

Zweckbetrieb

Steuersatz 7%

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Steuersatz 19%

Die Umsätze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterliegen dem Regelsteuersatz von 19% – Umsätze im Zweckbetrieb und in der Vermögensverwaltung haben einen ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Einnahmen im ideellen Bereich (z.B. Mitgliedsbeiträge, Spenden) sind umsatzsteuerfrei.