Die Tätigkeitsbereiche eines gemeinnützigen Vereins

Der gemeinnützige Verein ist eine Körperschaft und muss deshalb im Fall der Steuerpflicht anstatt Einkommensteuer, Körperschaftsteuer zahlen.
Zusätzlich fallen, wie bei anderen Gewerbetreibenden auch, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer an.
Im Gegensatz zur Einkommensteuer mit sieben Einkunftsarten müssen die Einnahmen und Ausgaben eines gemeinnützigen Vereins nur in vier Tätigkeitsbereiche aufgegliedert werden:

Ideeller Bereich

Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Veranstaltungen ohne Entgelt.

Vermögensverwaltung

Bankgeschäfte, Vermietung von Grundbesitz, Verpachtung Werberechte.

Zweckbetrieb

Gemeinnützige Veranstaltungen, wie z.B. sportliche Veranstaltungen,(bis 45.000 €) kulturelle Veranstaltung, Lotterien für gemeinnzügige Zwecke.

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Bewertung, Werbeeinnahmen, sportliche Veranstaltungen mit Einnahmen mit über 35.000 €, Altmaterialsammlung.

Die Körperschaft- und Gewerbesteuern sind nur auf Einnahmen im wirtschaftlichen Geschäfts-betrieb zu bezahlen. Einnahmen im ideellen Bereich und im Bereich der Vermögensverwaltung unterliegen nicht der Körperschaft- bzw. Gewerbesteuer.

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