Leistungen für Vereine
Steuern sparen
Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Freigrenze 45.000€ Buttoeinnahmen) | Steuerfreie Einnahmen |
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Vereinsgaststätte, sonstige Bewirtung von Mitgliedern und Nichtmitgliedern | Ideeller Bereich: Mitgliedsbeiträge, Spenden, öffentliche Zuschüsse, Allgemeiner Vereinsbereich |
Werbeeinnahmen bei Selbstvermarktung | Pachteinnahmen aus der Vermietung von Werberechten (Banden-/ Anzeigenverpachtung) |
Verkauf von gesammeltem oder gespendetem Altmaterial | Zweckbetriebe, z.B. kulturelle Veranstaltungen, Konzerte, Theateraufführungen mit Eintritt |
Entgeltliche Überlassung von Sportanlagen an Nichtmitglieder | Genehmigte Lotterien und Ausspielungen |
Sportliche Veranstaltungen mit mehr als 45.000€ Bruttoeinnahmen | Entgeltliche Überlassung von Sportanlagen an Mitglieder |
Vereinsfeste | Sportveranstaltungen: Entgeltliche Sportveranstaltungen (Bruttoeinnahmen nicht mehr als 45.000€ jährlich) |
Vereinsausflüge | |
Sonstige wirtschaftliche Bestätigungen (z.B. Verkauf von Sportgeräten) |
Was ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb?
Zu den Einkünften aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben gehören alle Erträge, die weder im ideellen Bereich noch im Rahmen der Vermögensverwaltung oder eines Zweckbetriebs anfallen.
Die Besteuerung der Erträge wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe kann oftmals dadurch vermieden werden, dass der Verein einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verpachtet.
Die Steuerpflicht für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb „Werbung“ kann durch die Verpachtung der Werberechte vermieden werden. In diesem Fall erzielt der Verein insoweit Einnahmen (Pachterträge) aus steuerfreier Vermögensverwaltung.
Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Verpachtung der Werberechte als steuerfreie Vermögensverwaltung ist aber, dass der Verein an der Durchführung der Werbegeschäfte nicht aktiv mitwirkt, eine personelle Trennung zwischen Vereinsvorstand und Geschäftsführung beim Pächter besteht und dem Pächter (Agentur) ein angemessener Gewinn verbleibt.
PS: Alle steuerbegünstigten Körperschaften / Vereine, die die Besteuerungsfreigrenze von 45.000€ überschreiten und steuerpflichtig werden, können bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer einen Freibetrag von 5.000€ jährlich in Anspruch nehmen. Verbleibt nach Abzug des Freibetrags ein zu versteuerndes Einkommen, so beträgt die Körperschaftsteuer hierauf 15% dieses Betrages (zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der Körperschaftsteuer).
Vorteil bei der Umsatzsteuer
Steuersätze in den 4 Tätigkeitsbereichen bei Vereinen:
Der ermäßigte Steuersatz gilt im Regelfall nur für die Bereiche Vermögensverwaltung und Zweckbetrieb!
Verpachtung der Werberechte – Vorteile
Welche Verträge sind bei einer Verpachtung der Werberechte nötig?
Die Agentur pachtet vom Verein die Werberechte und vermietet diese an potentielle Firmen / Werbepartner weiter. Die Vermarktung der Werberechte erfolgt direkt über die Agentur!
Verträge:
- Pachtvertrag zwischen der Agentur und dem Verein
- Diverse Mietverträge zwischen der Agentur und potentiellen Werbepartnern
Pachtvertrag mit dem Verein
Laufzeit 5 Jahre. Danach jederzeit für beide Seiten kurzfristig kündbar. Pachtzahlungen jeweils vierteljährlich.
Mietverträge mit Firmen
- Bandenwerbung – Laufzeit 5 Jahre. Anschließende automatische jährliche Vertragsverlängerung möglich
- Anzeigenwerbung – Laufzeit 1 Jahr. Saison mit automatischer Vertragsverlängerung möglich
- Kombiangebote Banden-/ Anzeigenwerbung in Abstimmung mit dem Verein möglich. Preisliche Gestaltung in Abstimmung mit dem Verein
Mietpreise / evtl. Preisnachlässe etc. werden in enger Abstimmung mit dem Verein jeweils festgelegt.