Leistungen für Vereine

Steuern sparen

Steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Freigrenze 45.000€ Buttoeinnahmen) Steuerfreie Einnahmen
Vereinsgaststätte, sonstige Bewirtung von Mitgliedern und Nichtmitgliedern Ideeller Bereich: Mitgliedsbeiträge, Spenden, öffentliche Zuschüsse, Allgemeiner Vereinsbereich
Werbeeinnahmen bei Selbstvermarktung Pachteinnahmen aus der Vermietung von Werberechten (Banden-/ Anzeigenverpachtung)
Verkauf von gesammeltem oder gespendetem Altmaterial Zweckbetriebe, z.B. kulturelle Veranstaltungen, Konzerte, Theateraufführungen mit Eintritt
Entgeltliche Überlassung von Sportanlagen an Nichtmitglieder Genehmigte Lotterien und Ausspielungen
Sportliche Veranstaltungen mit mehr als 45.000€ Bruttoeinnahmen Entgeltliche Überlassung von Sportanlagen an Mitglieder
Vereinsfeste Sportveranstaltungen: Entgeltliche Sportveranstaltungen (Bruttoeinnahmen nicht mehr als 45.000€ jährlich)
Vereinsausflüge
Sonstige wirtschaftliche Bestätigungen (z.B. Verkauf von Sportgeräten)

Was ist der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb?

Zu den Einkünften aus steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben gehören alle Erträge, die weder im ideellen Bereich noch im Rahmen der Vermögensverwaltung oder eines Zweckbetriebs anfallen.

Die Besteuerung der Erträge wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe kann oftmals dadurch vermieden werden, dass der Verein einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb verpachtet.

Die Steuerpflicht für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb „Werbung“ kann durch die Verpachtung der Werberechte vermieden werden. In diesem Fall erzielt der Verein insoweit Einnahmen (Pachterträge) aus steuerfreier Vermögensverwaltung.

Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Verpachtung der Werberechte als steuerfreie Vermögensverwaltung ist aber, dass der Verein an der Durchführung der Werbegeschäfte nicht aktiv mitwirkt, eine personelle Trennung zwischen Vereinsvorstand und Geschäftsführung beim Pächter besteht und dem Pächter (Agentur) ein angemessener Gewinn verbleibt.

PS: Alle steuerbegünstigten Körperschaften / Vereine, die die Besteuerungsfreigrenze von 45.000€ überschreiten und steuerpflichtig werden, können bei der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer einen Freibetrag von 5.000€ jährlich in Anspruch nehmen. Verbleibt nach Abzug des Freibetrags ein zu versteuerndes Einkommen, so beträgt die Körperschaftsteuer hierauf 15% dieses Betrages (zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% der Körperschaftsteuer).

Vorteil bei der Umsatzsteuer

Steuersätze in den 4 Tätigkeits­bereichen bei Vereinen:

  • Ideeller Bereich: Steuerfrei

  • Vermögensverwaltung: Steuersatz 7%

  • Zweckbetrieb: Steuersatz 7%

  • Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Steuersatz 19%

Der ermäßigte Steuersatz gilt im Regelfall nur für die Bereiche Vermögensverwaltung und Zweckbetrieb!

Verpachtung der Werberechte – Vorteile

  • Eigene personalintensive Vermarktung der Werberechte entfällt für den Verein

  • Legale Ausnutzung des steuerlichen Spielraums für Vereine
  • Hohe steuerfreie Pachteinnahmen für den Verein
  • Keine personellen Voraussetzungen wie bei einem Förderverein

  • Einfacher und kostengünstiger Service für den Verein

Welche Verträge sind bei einer Verpachtung der Werberechte nötig?

Die Agentur pachtet vom Verein die Werberechte und vermietet diese an potentielle Firmen / Werbepartner weiter. Die Vermarktung der Werberechte erfolgt direkt über die Agentur!

Verträge:

  • Pachtvertrag zwischen der Agentur und dem Verein
  • Diverse Mietverträge zwischen der Agentur und potentiellen Werbepartnern

Pachtvertrag mit dem Verein

Laufzeit 5 Jahre. Danach jederzeit für beide Seiten kurzfristig kündbar. Pachtzahlungen jeweils vierteljährlich.

Mietverträge mit Firmen

  • Bandenwerbung – Laufzeit 5 Jahre. Anschließende automatische jährliche Vertragsverlängerung möglich
  • Anzeigenwerbung – Laufzeit 1 Jahr. Saison mit automatischer Vertragsverlängerung möglich
  • Kombiangebote Banden-/ Anzeigenwerbung in Abstimmung mit dem Verein möglich. Preisliche Gestaltung in Abstimmung mit dem Verein

Mietpreise / evtl. Preisnachlässe etc. werden in enger Abstimmung mit dem Verein jeweils festgelegt.