Steuern sparen

Vermietet Ihr Verein die Werbeflächen an Firmen bisher selbst?

  • Steuerliche Folgen: Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb – steuerpflichtig!
  • Wird in die Besteuerungsgrenzen nach § 64 Abs. 3 AO (TD€ 35.000) Körperschaftssteuer eingerechnet.
  • Problem: Die Gemeinnützigkeit kann gefährdet sein, wenn der Einnahmeanteil des Vereins aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu hoch wird.

Wollen Sie künftig Steuern sparen?

Die Lösung ist ganz einfach: Verpachtung der Werberechte.
Einnahmen verlagern in die steuerfreie Vermögungsverwaltung.

Vermögensverwaltung

Bankgeschäfte, Vermietung von Grundbesitz, Verpachtung Werberechte.

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Bewertung, Werbeeinnahmen, sportliche Veranstaltungen mit Einnahmen mit über 35.000 €, Altmaterialsammlung.

Auch bei der Verlagerung der Werberechte finanzielle Vorteile für den Verein bringen.